Verfassung des Kantons Basel-Landschaft: Quo Vadis?

Vor beinahe einem halben Jahrhundert, zu einem Zeitpunkt, in welchem sich auch andere Kantone mit diesem Gedanken auseinandersetzten und zur Tat schritten, hat sich die Baselbieter Regierung entschlossen, das Wagnis einer Totalrevision der Kantonsverfassung von 1892 einzugehen. Vor einem guten Drittel Jahrhundert wurde die heute geltende Verfassung in der Volksabstimmung vom 4. November 1984 angenommen und per 1. Januar 1987 in Kraft gesetzt. Nach 30 Jahren ist der Zeitpunkt für eine kritische Auseinandersetzung mit der Kantonsverfassung gekommen. Im Fokus stehen dabei die folgenden Fragen: Sind die kantonalen Grundrechte überflüssig? Erfüllen die politischen Rechte ihre Rolle noch? Sind die Strukturen der Gemeinden unserer Zukunft gewachsen? Funktioniert die interkantonale Zusammenarbeit?
Referieren werden:
•Prof. Dr. em. René Rhinow, e. Ständeratspräsident
•Lic. iur. Hans Jakob Speich, e. Leiter Rechtsdienst, Regierungsrat und Landrat BL
•Lic. iur. Daniel Schwörer, Fürsprecher Leiter Stabsstelle Gemeinden BL
•Dr. phil. Martin Weber, Leiter Aussenbeziehungen BL
•Lic. iur. Stefan Schulthess, Advokat, Richter Kantonsgericht BL, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Die Teilnahme ist kostenlos.
Eine Anmeldung  https://formular.io/f/Anmeldung_BL/  ist bis zum 22. März 2019 möglich. Der genaue Veranstaltungsort wird allen angemeldeten Teilnehmenden spätestens zwei Wochen vor der Tagung per E-Mail mitgeteilt. Über die Tagung und deren Erkenntnisse wird eine Publikation erstellt, die allen Teilnehmenden zukommt. 

Datum

03. Mai 2019
Abgelaufen!

Uhrzeit

8:00 - 16:30

Ort

Ort wird nach Anmeldung mitgeteilt

Veranstalter

Fachkommission Recht + Politik BL

Weitere Veranstalter

Juristische Fakultät Universität Basel
QR Code