Unfreiwillig in der Psychiatrie

Können Zwangsmassnahmen ganz vermieden werden?

PD Dr. med. Matthias Jäger, Direktor Erwachsenenpsychiatrie der Psychiatrie Baselland

Das in der Bevölkerung verbreitete Unbehagen gegenüber der Psychiatrie hat nicht zuletzt mit dem Wissen zu tun, dass zur Behandlung auch Zwang angewendet werden kann. In der Schweiz erfolgt auch heute noch jede fünfte Einweisung in eine psychiatrische Klinik ohne Einverständnis der betroffenen Person. Die Fürsorgerische Unterbringung (FU) als Rechtsgrundlage einer Zwangs­ einweisung unterliegt strengen gesetzlichen und ethischen Kriterien. So muss zwingend ein «Schwächezustand» (meist eine akute psychische Erkrankung) und eine «Schutzbedürftigkeit» (meist aufgrund Selbst­ oder Fremdgefährdung) festgestellt werden, und es dürfen keine weniger eingreifenden Massnahmen zur Verfügung stehen. FU und andere Zwangsmassnahmen sind für alle Beteiligten sehr heraus­ fordernde und belastende Situationen und dürfen nur als letztes Mittel zum Einsatz kommen. Ist ein völliger Verzicht auf Zwang in der Psychiatrie möglich? Und wenn ja, welche Alternativen stehen zur Verfügung?

Datum

21. Feb 2019
Abgelaufen!

Uhrzeit

18:30

Ort

Restaurant Seegarten (Grün 80)
Rainstrasse 6, Münchenstein

Veranstalter

Psychiatrie Baselland
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