Sollen Embryonen adoptiert werden können?
Öffentlicher Vortrag von Dr. Valentina Christen-Zihlmann, Rechtsanwältin, im Rahmen von Jour Fixe Familie
Im Rahmen der In-vitro-Fertilisation (IVF) werden in der Schweiz in der Regel mehrere Embryonen erzeugt. Die sich am besten entwickelnden werden in den Uterus der genetischen Mutter transferiert, um eine Schwangerschaft zu ermöglichen. Weitere Embryonen können für spätere Versuche kryokonserviert werden. Nach abgeschlossener Kinderwunschbehandlung, d.h., wenn das Kinderwunschpaar keine (weiteren) Kinder mehr haben möchte oder kann, sind manchmal noch konservierte Embryonen vorhanden.
Diese so genannten „überzähligen Embryonen“ müssen nach aktueller Rechtslage vernichtet werden. Die „Freigabe zur Adoption“ an andere – genetisch mit dem Embryo nicht verwandte – Kinderwunschpaare ist unzulässig. Der öffentliche Vortrag beleuchtet das Verbot einer solchen Embryonenspende und lädt zur Diskussion über eine mögliche Zulassung ein.
Der Jour Fixe Familie, der vom Centrum für Familienwissenschaften regelmässig veranstaltet wird, bietet die Möglichkeit, dass sich die verschiedenen, mit Familie befassten Disziplinen, Wissenschaft und Praxis miteinan-der austauschen. Die Diskussion wird jeweils durch ein thematisches Inputreferat eingeleitet und angeregt.
Pro Iure Auditorium
Datum
- 12. Dez 2024
Uhrzeit
- 12:30